DIN EN 15746-2:2021 Edition
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Bahnanwendungen – Oberbau – Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen – Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Published By | Publication Date | Number of Pages |
DIN | 2021-05 | 90 |
Dieses Dokument legt die signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und Ereignisse fest, die durch die Anpassung für den Einsatz auf dem Eisenbahnnetz und auf Schienennahverkehrssystemen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen – im Folgenden als Maschinen bezeichnet – und von deren Ausrüstungen entstehen. Diese Maschinen sind vorgesehen für Bau, Instandhaltung und Inspektion der Eisenbahninfrastruktur, für Rangier- und Notfallfahrzeuge, sofern sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen durch den Hersteller verwendet werden, siehe Abschnitt 4. Dieses Dokument behandelt die allgemeinen Gefährdungen beim Aufrüsten und Einrichten, bei Inbetriebnahme, Versetzfahrten auf dem Gleis und außerhalb des Gleises, Gebrauch einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. ANMERKUNG Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Umstände werden in diesem Dokument nicht behandelt. Sie können in einem Vertrag zwischen Hersteller und Maschinenbetreiber vereinbart werden. Die behandelten üblichen Gefährdungen umfassen die allgemeinen von der Maschine ausgehenden Gefährdungen sowie auch die Gefährdungen, die durch die folgenden spezifischen Maschinenfunktionen während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, der Instandhaltung und der Wartung entstehen: a) Aushubarbeiten; b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter profilieren, Schotter verdichten; c) Gleisbau, -erneuerung, -wartung und -instandsetzung; d) Kranbetrieb; e) Oberleitungsanlagenerneuerung/-instandhaltung; f) Instandhaltung der Infrastrukturkomponenten; g) Überprüfung und Messung der Infrastrukturkomponenten; h) Arbeiten im Tunnel; i) Rangieren; j) Vegetationskontrolle; k) Notfallrettung und -bergung. Für eine Zweiwege-Maschine wird vorausgesetzt, dass ein für EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen vor der Umrüstung bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument behandelt nicht: 1) Anforderungen an die Qualität der Arbeit und an die Leistung der Maschine; 2) Maschinen, die die Oberleitungsanlage zur Traktion nutzen; 3) spezifische Anforderungen, die vom Infrastruktur- oder Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber festgelegt werden; 4) Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber hinsichtlich zusätzlicher oder alternativer Anforderungen; 5) Anforderungen an den Gebrauch und an die Fahrt der Maschine auf öffentlichen Straßen; 6) Gefährdungen durch aerodynamische Lasten, verursacht durch das Vorbeifahren von Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h; 7) Anforderungen, die für den Einsatz unter extremen Bedingungen notwendig sein könnten, wie beispielsweise extreme Umgebungstemperaturen (tropisch oder polar), siehe 5.30; 8) hochkorrosive oder kontaminierende Umgebung, z. B. durch vorhandene Chemikalien; 9) explosionsgefährdete Bereiche. Andere Spezialfahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang E.*Inhaltsverzeichnis